Der Führerschein ab 17 ist seit einigen Jahren im Rahmen des sogenannten “Begleiteten Fahrens” möglich. Die Fahrschule Metz in Frankfurt Zeilsheim und Sindlingen hat bereits zahlreiche Jugendliche auf dem Weg zum Führerschein ab 17 begleitet. Mit über 35 Jahren als Familienunternehmen zählt unsere Fahrschule ohnehin zu den erfahrensten Fahrschulen im Rhein-Main-Gebiet. Erlebnisse und Bewertungen ehemaliger Fahrschüler kannst du zum Beispiel hier nachlesen.
Das Begleitete Fahren soll vor allem jungen Fahranfängern ermöglichen, bereits vor dem 18. Geburtstag Übung im Straßenverkehr und eigene Fahrpraxis (unter Aufsicht) zu erlangen. Der Gesetzgeber erhofft sich hieraus eine Senkung der Unfälle mit jungen Autofahrern. Seit 2011 ist der Führerschein ab 17 dauerhaft eingeführt und wird von Metz Fahrschulen für die Fahrzeugklassen B (normaler PKW/Auto) und BE (PKW mit Anhänger) angeboten.
Den Führerscheinantrag bei der Stadt Frankfurt kannst du ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag stellen, du benötigst jedoch die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten. Bereits im Antrag muss mindestens eine Begleitperson für das begleitete Fahren namentlich angegeben und eingetragen werden. Gut zu wissen: Begleitperson für den Führerschein ab 17 müssen nicht deine Eltern sein!
Die Begleitperson muss jedoch mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen gültigen Führerschein (Deutschland oder EU) für Pkws besitzen. Zudem darf die Begleitperson nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes aufweisen. Deine Erziehungsberechtigten müssen die eingetragene(n) Begleitperson(en) akzeptieren.
Die Fahrausbildung zum “Führerschein ab 17” entspricht der ganz normalen Führerschein-Ausbildung: Du bist gesetzlich verpflichtet insgesamt 14 Theorie-Doppelstunden (je 2x 45 Minuten) zu besuchen, wovon 2 Doppelstunden klassenspezifischen Stoff beinhalten. Zudem musst du die gesetzlich erforderlichen Sonderfahrten absolvieren, diese bestehen aus 5 Stunden Überlandfahrt, 4 Stunden Autobahn und 3 Stunden Nachtfahrt.
Du erhältst nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung am 17. Geburtstag eine sogenannte Prüfungsbescheinigung (Fahrerlaubnis), die dich zum Fahren unter Begleitung in Deutschland und Österreich berechtigt. An deinem 18. Geburtstag kannst du dann endlich deinen “echten” Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen oder bekommst ihn von der Stadt Frankfurt ohne Mehrkosten bequem per Post nach Hause gesendet. Die Prüfungen für den Führerschein ab 17 gelten natürlich auch für den “normalen” Führerschein!
Du kannst weitere Begleitpersonen auch nachträglich eintragen lassen. Ein Fahren ohne Begleitperson oder mit einer nicht-eingetragenen Begleitung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, in deren Folge die Fahrerlaubnis widerrufen wird. Dann wäre ein Aufbauseminar notwendig. Solltest du weitere Details zum Führerschein ab 17 benötigen oder dich für eine Anmeldung als Fahrschüler der Fahrschule Metz in Frankfurt interessieren, dann ruf uns gerne an oder schicke uns eine Nachricht über das Kontaktformular!
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