Führerschein-Programm

Die METZ Fahrschulen in Frankfurt (Sindlingen und Zeilsheim) bieten an ihren Standorten mit bestens ausgebildeten, erfahrenen Fahrlehrern die Führerschein-Ausbildung in den Klassen:
B, Bf17, BE, Bf17E, AM, A1, A2 und A sowie die Mofa-Prüfbescheinigung.

In guten Händen

Wir bereiten dich effizient und geduldig auf die theoretische und praktische Fahrprüfung vor. Unsere erfahrenen Fahrlehrer sind Experten darin, auch unsicheren Fahrern und Fahrschülern mit Prüfungsangst das nötige Selbstbewusstsein, die Leichtigkeit und das Wissen für den Straßenverkehr zu vermitteln.

  • B
  • BF17
  • BE
  • BF17E
  • Mofa
  • AM
  • A1
  • A2
  • A
B (Auto)
Autoführerschein in Frankfurt – Klasse B: ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
BF17 (Begleitetes Fahren)
Führerschein mit 17 in Frankfurt (BF17): Begleitetes Fahren ab  17 Jahren. Bereits 6 Monate vor Vollendung deinem 17. Geburtstag kannst du dich bei der Fahrschule Metz in Frankfurt zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden.
BE (Anhänger)
Anhängerführerschein in Frankfurt (Klasse BE): Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
BF17E (Anhänger)
Anhängerführerschein ab 17 in Frankfurt (Klasse BF17E): Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis für Begleitetes Fahren (B17) ist, kann bei uns den “Anhängerführerschein” BF17E ebenfalls im Rahmen des begleiteten Fahrens absolvieren.
Mofa
Mofa-“Führerschein” in Frankfurt (Prüfbescheinigung): Für einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas) wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas verlangt. Eine entsprechende Prüfung ist bei uns möglich.
AM (Moped)
Moped-Führerschein in Frankfurt (Klasse AM): Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
A1 (125 ccm)
125 ccm-Führerschein in Frankfurt (Klasse A1): Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
A2 (48PS Motorrad)
A2-Führerschein in Frankfurt (bis 48 PS): Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
A (Motorrad)
Motorrad-Führerschein in Frankfurt (Klasse A): Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.